Eine Entscheidung für den Umstieg auf
E-Mobilität hat viele Vorteile.
Hier finden Sie die wichtigsten auf einen Blick.
Die Motoren wandeln 90 Prozent ihrer Energie in Kraft um (beim Ottomotor sind es gerade einmal 40 Prozent).
Der Fahrspaß ist groß; sie liefern bei nahezu jeder Drehzahl die maximale Kraft.
Die Fahrzeuge rollen geräuscharm und abgasfrei durch den ländlichen wie den urbanen Raum.
Die Motoren wandeln 90 Prozent ihrer Energie in Kraft um (beim Ottomotor sind es gerade einmal 40 Prozent).
Der Fahrspaß ist groß; sie liefern bei nahezu jeder Drehzahl die maximale Kraft.
Die Fahrzeuge rollen geräuscharm und abgasfrei durch den ländlichen wie den urbanen Raum.
Sie sind sportlich
und energieeffizient
Erwerb wird zusätzlich noch mit einer satten Prämie vom Staat gefördert.
Und auch steuerlich werden Elektroautos gefördert: Bislang musste für batterieelektrische Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2020 erstmals zugelassen werden, zehn Jahre lang keine Kfz-Steuer gezahlt werden. Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und sogar bis 31.12.2030 verlängert. Nach einem Halterwechsel innerhalb dieser zehn Jahre wird dem neuen Fahrzeughalter die Steuerbefreiung für den dann noch verbleibenden Zeitraum gewährt. Hybridfahrzeuge, die auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren nicht von diesem Steuervorteil.
Seit dem 1. Januar 2020 wird die Privatnutzung von Elektro-Dienstwagen mit einem Bruttolistenpreis bis 60.000 Euro, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden, monatlich nur noch mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil besteuert. Für Hybridelektrofahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit einem jeweils höheren Bruttolistenpreis bleibt es bei der bisher geltenden 0,5-Prozent-Regelung.Zum Vergleich: Verbrenner müssen mit einem Prozent des Listenpreises beim Finanzamt angesetzt werden. Und auch das Laden des Elektroautos beim Arbeitgeber muss nicht als geldwerter Vorteil versteuert werden.
Zusätzlich zur fünfjährigen Herstellergarantie bietet Hyundai Ihnen eine erweiterte Dreijahresgarantie.
Diese 8-Jahres-Garantie gilt ohne Kilometerbegrenzung und ohne Materialdifferenzkosten.
Kritiker weisen gerne auf die vergleichsweise etwas geringe Reichweite von E-Autos hin. Tatsächlich aber überschreiten selbst Pendler die Reichweitenleistung der E-Autos jedenfalls von Hyundai nicht. So hat eine Infas-Studie jüngst eine durchschnittliche Fahrstrecke aller Autofahrer in Deutschland von 39 Kilometern täglich ergeben. Das heißt, die Hälfte aller Fahrer legt eine deutlich kürzere Strecke am Tag zurück. Langstrecken werden zunehmend mit Bahn; Urlaubsreisen ohnehin zu über 80 Prozent mit dem Flugzeug unternommen. Da schließt ein E-Auto perfekt die Lücke!
Stromer sind in der Regel von Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen befreit. Das spart viel Geld. So verzichtet etwa die Stadt Kassel darauf, Gebühren von E-Fahrzeugbesitzern einzuziehen.
Wann aber der Umstieg auf die umweltfreundliche und ressourcenschonende Technologie erfolgt,
ist oft das Ergebnis von ganz persönlichen Überlegungen und der individuellen Lebenssituation. Wir helfen mit einer persönlichen Check-Liste:
Brennstoffzellenfahreuge, Plug-In-Hybride und E-Autos werden gefördert, wenn Sie wissen möchten, ob das Fahrzeug gefördert wird, sollte das in der BAFA drin stehen.
Die Liste finden Sie unter diesen Link:https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/emob_liste_foerderfaehige_fahrzeuge.html?__blob=publicationFilev%3D35
Unter bestimmten Vorraussetzungen werden gebrauchte Fahrzeuge gefördert. Die Fahrzeuge, die eine Förderung erhalten sind die mit einer Erst- oder Zweitzulassung. Die Laufzeit von 15.000 km darf nicht überschritten werden, die Erstzulassung müsste nach dem 04.11.2019 erfolgt sein und bei der Zweitzulassung sollte die Erste Zulassung maximal 12 Monate Zugelassen sein. Der Gebrauchswagen dürfte ebenso keine staatliche Förderung erhalten haben.
Gelaste Fahrzeuge erhalten ebenso ein Umweltbonus, doch dies ist von der Leasingdauer abhängig und die Innovationsprämie wird gestaffelt.
Wenn dies auf Sie zutrifft, so können Sie ein Antrag auf Förderung stellen:
Ab 01.09.2023 wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Verkauf:
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
und Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-50
E-Mail: verkauf@bibbig.de
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.