www.bibbig.de mit den dazugehörigen Subdomains ist ein Angebot der:
Autohaus Bibbig GmbH
August-Bebel-Straße 7
34246 Vellmar
E-Mail: info@bibbig.de
Telefon: 0561 98227-0
Fax: 0561 98227-33
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Torpen Bibbig
Amtsgericht: Kassel
Handelsregister: HRB 7007
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE199851056
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@bibbig.de
Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Unsere Firma wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Als Meisterbetrieb der Kfz-Innung bieten wir alternativ die Teilnahme an einem Verfahren vor einer branchenspezifischen Kfz-Schiedsstelle an.
Die für uns zuständige Kfz-Schiedsstelle erreichen Sie unter:
Schiedsstelle des Kraftfahrzeuggewerbes Kassel
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel
Tel: 0561/7848485
Fax: 0561/7848480
Weitere Informationen zu den Kfz-Schiedsstellen, insbesondere zu Verfahren und Voraussetzungen zum Zugang können auch der Internetseite www.kfz-schiedsstelle.de
entnommen werden.
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info): Register-Nr. D-3JT7-4U625-78
Erlaubnisbefreiung nach § 34 d Abs. 3 GewO, erteilt durch IHK Kassel
Bilder und Videos zur Verfügung gestellt von:
opel.de
hyundai.de
isuzu.de
luftbildservice-nordhessen.de
stock.adobe.com
Verkauf:
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
und Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-50
E-Mail: verkauf@bibbig.de
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.