Leasingangebot
Beschreibung
Technische Dateng:
Komfort und Innenausstattung:
Infotainment:
Laden und Energiemanagement:
Außenausstattung:
Sicherheitsausstattung:
Zusatzaustattung
* Die Hyundai Umweltprämie von mindestens 7.000 EUR (bezogen auf die unverbindliche Preisempfehlung der Hyundai Motor Deutschland GmbH für das jeweilige Modell) erhalten Privatkunden und Gewerbekunden beim Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags für einen neuen Hyundai KONA Elektro, Hyundai IONIQ 5 und Hyundai IONIQ 6 innerhalb des Aktionszeitraums bis 31.03.2024.
Die Hyundai Umweltprämie wird in entsprechender Höhe beim Hyundai Partner von seinem Hauspreis abgezogen. Die Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen privaten oder gewerblichen Verkaufsförderungsmaßnahmen und Programmen. Nur bei teilnehmenden Hyundai Partnern.
Energie & Umwelt
Verbrauch komb.: 13,9 kWh/100 km (WLTP)
Verbrauch innerorts: – (WLTP)
Verbrauch außerorts*: – (WLTP)
CO2-Emissionen komb.*: 0 g/km (WLTP)
Emissionsklasse: CO₂-Effizienzklasse: n. v.
Leasingangebot
Überführungskosten
990,00 €
Leasing (KM) | |
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Hauspreis in € | 39.090,00 |
Fahrleistung/Jahr in km | 10.000 |
Sonderzahlung in € | 5.000,00 |
Gesamtbetrag in € | 17.822,72 |
Laufzeit in Monaten | 48 |
Anzahl monatliche Raten | 48 |
Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35–37, 60327 Frankfurt am Main.
Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich.
Überführungskosten in Höhe von 990,00 EUR enthalten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.03.2024.
* Sämtliche Informationen zum Umfang der Herstellergarantie www.hyundai.de/garantien.
3 Angabe zum Geräuschpegel wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 respektive Regelung Nr. 51.03 UN/ECE [2018/798]
ermittelt.
Verkauf:
Mo. bis Fr.: 08.00 – 18.00 Uhr
und Sa.: 09.00 – 13.00 Uhr
Tel.: 0561 98227-50
E-Mail: verkauf@bibbig.de
* Offizielle Angaben zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Angaben im NEFZ berücksichtigen sich bei Spannbreiten Unterschiede in der gewählten Rad- und Reifengröße, im WLTP jeglicher Sonderausstattung. Für die Bemessung von Steuern und anderen fahrzeugbezogenen Abgaben, die (auch) auf den CO2-Ausstoß abstellen, sowie ggf. für die Zwecke von fahrzeugspezifischen Förderungen werden WLTP-Werte verwendet. Aufgeführte NEFZ-Werte wurden ggf. auf Basis neuen MLTP-Messverfahrens ermittelt und zur Vergleichbarkeit auf das NEFZ-Messverfahren zurückgerechnet.
Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbescheinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen zu den Messverfahren WLTP und NEFZ finden Sie unter www.dat.de/co2
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Schamhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist. Abbildung/en zeigt/en Sonderausstattungen.
CO2-Effizient nach dem WLTP-Messverfahren Was ist WLTP?
Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leicht Nutzfahrzeuge (Worlwide Harmonized Light Duty Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLRP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs-, Stromverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher und die Reichweiten in vielen Fällen niedriger als die nach dem NEFZ gemessenen. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die o.g. NEFZ-Werte von de u.g. WLTP-Werten abgeleitet. Diese Werte entsprechen Ihrer aktuellen Konfiguration, wenn Sie Ausstattungen ändern können sich auch diese Werte ändern. Ab dem 01. September 2018 erfolgt die Bemessung der KFZ-Steuer auf Basis der ermittelten WLTP-Werte.